AGB

(Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand 01.07.2010)

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Ausschließliche Geltung
Allen Lieferungen und Leistungen liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen des Bestellers, werden von uns auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung.

Angebot
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Ausnahmen bilden Angebote mit definiertem Gültigkeitsvermerk. Mitgeteilte Richtpreise sind keine verbindlichen Angebote.

Auftragsbestätigung
Für Art und Umfang unserer Verpflichtungen sind ausschließlich unsere Auftragsbestätigungen maßgebend, soweit nicht der Besteller unverzüglich nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht. Dies gilt auch bei Bezugnahme auf die Bestellung. Unbedeutende Konstruktions-, Material- und Farbabweichungen behalten wir uns bis zur Lieferung vor.

Lieferzeit
Sofern nicht anders vereinbart wurde, beginnt die Lieferfrist mit Zugang der Auftragsbestätigung. Wird ein Liefertermin oder eine Lieferfrist um mehr als vier Wochen überschritten, so kann der Besteller uns eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen setzen. Erfolgt die Lieferung nicht bis zum Ablauf der Nachfrist, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung in den Grenzen, gemäß Punkt Schadenersatz, verlangen. Der Rücktritt ist unwirksam, wenn er nicht unverzüglich nach Ablauf der gesetzten Nachfrist erklärt wird. Lieferfristen laufen nicht während der Dauer von höherer Gewalt, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung und sonstiger von uns nicht zu vertretender Einflüsse auf Herstellung und Versand. Liefertermine werden entsprechend verschoben.

Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Absendung der Ware oder ihrer Auslieferung an den Versandbeauftragten, spätestens aber mit Verlassen des Werkes oder des Lagers auf den Besteller über, unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist für den Versand eine besondere Weisung des Bestellers abzuwarten, geht die Gefahr auf diesen mit der Anzeige der Versandbereitschaft über. Wir empfehlen unseren Abnehmern, eine Transportversicherung abzuschließen.

Kreditwürdigkeit
Entstehen nach Annahme der Bestellung begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder Barzahlung oder Sicherheitsleistung vor Lieferung zu verlangen. Wird über das Vermögen des Bestellers ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet, wird ein Konkursantrag abgelehnt oder geht bei uns eine schriftliche Kreditauskunft ein, aus welcher sich die Kreditunwürdigkeit des Bestellers ergibt, so sind wir auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und vom Besteller Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen.

Rücksendungen
Sofern wir uns mit einer Rücksendung von bestellten, aber nicht benötigten fabrikneuen und mangelfreien Waren vorher schriftlich einverstanden erklärt haben, erfolgt die Rücksendung auf Gefahr und Kosten des Bestellers. Der Rechnungswert wird abzüglich einer Bearbeitungsgebühr dem Besteller gutgeschrieben und gegebenenfalls gegen spätere Bestellungen verrechnet. Fallen Aufarbeitungskosten an, werden diese von der Gutschrift ebenfalls in Abzug gebracht.

Preise
Für alle Lieferungen gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Es wird der am Tage der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz berechnet. Unsere Preise verstehen sich stets unverpackt ab Werk. Eventuelle Abweichungen werden im Auftragsfall per Auftragsbestätigung definiert. Durch eine Beteiligung an den Kosten für die Werkzeuge erwirbt der Besteller keinerlei Rechte an diesen Werkzeugen, oder auf Rückvergütung von Leistungen für diese Werkzeuge. Nach 2 Jahren seit der letzten Lieferung ist der Lieferant berechtigt, die Werkzeuge zu verschrotten.

Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen werden sofort nach Rechnungseingang fällig. Zahlungskonditionen sind der Auftragsbestätigung zu entnehmen. Später eingehende Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten. Ein Skontoabzug auf neue Rechnungen ist unzulässig, soweit ältere fällige Rechnungen noch unbeglichen sind. Die Hereinnahme von Wechseln bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Die Verwendung des Wechsels ist uns freigestellt. Sämtliche uns entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in angemessener Höhe, mindestens aber die von den Banken berechneten Zinsen, in Anrechnung gebracht.

Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller jetzt oder künftig zustehenden Forderungen vor. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Gegenstände jederzeit widerruflich im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm untersagt. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung des Eigentums hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt der Besteller schon jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware mit allen Neben- und Gestaltungsrechten an uns ab. Wir nehmen die Abtretung schon jetzt an. Der Besteller ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Nimmt der Besteller die Forderung aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in ein mit seinem Kunden bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so ist die Kontokorrentforderung in voller Höhe abgetreten. Nach erfolgter Saldierung tritt an ihre Stelle der anerkannte Saldo, der bis zur Höhe des Betrages als abgetreten gilt, den die ursprünglich abgetretene Forderung ausmachte. Bei Abwicklung der Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller durch laufende Rechnung (Kontokorrent) gelten der Eigentumsvorbehalt und die Sicherungsabtretung zugleich als Sicherheit für unsere Saldoforderung.

Kommt der Besteller mit seinen Vertragspflichten gegenüber uns in Verzug, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig. In diesen Fällen sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte befugt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware abzuholen. Auf unser Verlangen hat der Besteller ferner alle zur Geltendmachung der abgetretenen Anschriften der Schuldner sowie den Bestand der Forderungen bzw. Inhalt der Rechte mitzuteilen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Rechnungswert die zu sichernden Forderungen (einschließlich eventueller Zinsen und Nebenkosten) um 20 % übersteigt.

Ausschluss der Aufrechnung
Der Besteller kann gegenüber unseren Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Haftung für Mängel
Mängelrügen müssen unverzüglich schriftlich spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Wareneingang und bei verborgenen Mängeln spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung des Mangels bei uns eingehen. Bei Versäumung dieser Fristen können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Wegen eines unerheblichen Mangels der Ware stehen dem Käufer keine Rechte zu. Im Übrigen leisten wir ausschließlich in der Weise Gewähr, dass wir nach unserer Wahl entweder die Ware unentgeltlich nachbessern oder mangelfreie Ware nachliefern. § 439 Abs. 3 Satz 1 BGB bleibt unberührt. Der Besteller hat uns eine angemessene Frist zur Nachbesserung oder Neulieferung einzuräumen. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb dieses Zeitraumes fehl, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Jede Haftung, gleich aus welchem vertraglichen oder außervertraglichen Rechtsgrund, erlischt, wenn die gelieferte Ware ohne unsere Zustimmung verändert oder unsachgemäß behandelt wird. Eventuelle Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen des Mangels bleiben unbeschadet der Ziff. 13 unberührt.

Alle Gewährleistungsansprüche des Bestellers gemäß § 437 BGB verjähren innerhalb von 12 Monaten ab der Auslieferung der Ware an den Endabnehmer, längstens aber innerhalb von 24 Monaten nach Übergang der Gefahr auf den Besteller. Für durchgeführte Nachbesserungsarbeiten oder nachgelieferte Ersatzteile haften wir nur bis zum Ablauf der Gewährleistung der ursprünglichen Lieferung. Für Waren, die von uns aufgrund einer Vereinbarung mit dem Besteller nach Ablauf der ursprünglichen Gewähr-leistungsfrist überholt werden, übernehmen wir keine selbständige Gewähr.

Rücktrittsrecht
Dem Besteller steht das gesetzliche Rücktrittsrecht wegen einer nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung nicht zu, wenn wir die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben. Abs. 1 gilt nicht, wenn sich aus besonderen Vereinbarungen (z. B. Fixgeschäft) ein verschuldens-unabhängiges Rücktrittsrecht des Bestellers ergibt. Weiter gilt Abs. 1 nicht bei einem Mangel der Kaufsache; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regeln des Kaufrechts. Soweit in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht abweichend geregelt.

Schadenersatz
Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn und für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Der Haftungsausschluss gemäß Abs. 1 gilt nicht im Falle vorsätzlichen und grob fahrlässigen Handelns, für Ansprüche aus einer Garantie, bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz sowie für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Handeln einfacher Erfüllungsgehilfen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Geltendes Recht
Die Beziehungen zwischen uns und dem Besteller unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden vertraglichen oder außervertraglichen Verbindlichkeiten ist Esslingen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft- auch im Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess - ist ausschließlich Esslingen, soweit nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen ein anderer Erfüllungsort oder Gerichtsstand gegeben ist. Wir sind berechtigt, den Besteller auch an den für ihn zuständigen Gerichten zu verklagen.

Rechtsvorbehalt
Soweit zwingende Rechtsvorschriften diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegen-stehen, treten diese Vorschriften anstelle unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grund nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des zugrunde liegenden Vertrages davon unberührt.